Panikschloss /Antipanikschloss

Ein Panikschloss wird für ein- bzw. zweiflügelige Türen meistens im Verlauf von Fluchtwegen eingesetzt. Es hat eine einteilige oder geteilte Drückernuss. Die einteilige Drückernuss bzw. bei geteilten Nüssen die innen liegende Hälfte nennt man Zwingnuss, weil mit ihr Falle und Riegel ohne Schlüssel zurückgezogen werden können. Der mit dieser Drückernuss verbundene Drücker auf der Innenseite der Tür wirkt als Öffnungsgriff. Mit der äußeren Drückernuss läßt sich das Schloss je nach dem Zustand  offen/abgeschlossen die Falle von außen betätigen/nichtbetätigen.

Die Öffnung von Innen bzw. in Fluchtrichtung

Mit einer einfachen Handbewegung auf den inneren Drücker wird bei allen folgenden Panikschloss-Varianten immer auch eine abgeschlossene Tür geöffnet.

Für die Öffnung von außen unterscheidet man:

  • Umschaltfunktion B: Der äußere Türdrücker wird durch Aufschließen von Leerlauf auf Betätigung umgeschaltet. Dieser Zustand wird bis zur nächsten Schlüsselbetätigung beibehalten. Nach Betätigung der Fluchttürfunktion muß zum Einkoppeln des äußeren Drückers wieder aufgeschlossen werden. 
  • Schließzwangfunktion D: Der äußere Türdrücker wird durch Aufschließen von Leerlauf auf Betätigung umgeschaltet. Nach Abziehen des Schlüssels hat der äußere Türdrücker wieder Leerlauf. Nach Betätigung der Fluchttürfunktion bleibt der äußere Drücker eingekoppelt. Findet häufig für Türen, welche Innenbereiche voneinander abgrenzt, Verwendung.
  • Wechselfunktion E: Hierbei befindet sich auf der Außenseite anstelle eines Drückers ein fester Knopf. Deshalb kann die Tür von außen grundsätzlich nur mit einem Schlüssel geöffnet werden. Die Drückernuss ist einteilig.